Kaufverfahren
Dieser Prozess ist fast derselbe wie in vielen europäischen Ländern. Dieser Prozess in der Türkei ist dem in vielen anderen europäischen Ländern und anderen sehr ähnlich. Nach Vertragsunterzeichnung wird eine Anzahlung geleistet und im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung die Schlusszahlung geleistet. Nachfolgend die erforderlichen Unterlagen:
- Türkische Steuernummer
- 6 Passfotos geeignet
- Pass und Kopie des Passes
- Konto bei türkischen Banken
Ein Mitarbeiter des Notars, der uns eine einmalige Vollmacht erteilt, damit wir den Kauf für Sie abschließen können, wenn Sie nach Hause müssen, bis alles abgeklärt ist.
Kaufvertrag
Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Traumhaus zu kaufen, wird ein Kaufvertrag geschlossen und eine Anzahlung verlangt. Sobald alle Parteien den Vertrag unterschrieben haben und die Anzahlung geleistet wurde, kommt der Vertrag zustande. Die Höhe der Kaution variiert von Objekt zu Objekt. Wenn Sie sich später entscheiden sollten, Ihren Vertrag zu kündigen, so müssen sie auf die Anzahlung verzichten. Wenn der Verkäufer jedoch vom Vertrag zurücktritt, haben Sie das Recht, die von Ihnen geleistete Anzahlung zurückzufordern, in einem solchen Fall wird eine Strafklausel angewendet. Als Pier Alanya helfen wir Ihnen, die Vertragsbedingungen vor Vertragsunterzeichnung zu überprüfen.
Fertigstellung
Nach Abschluss treffen sich sowohl der Käufer als auch der Verkäufer (oder die Vollmacht) persönlich im örtlichen Immobilienbüro zur Übertragung der Urkunde. Dieser Vorgang dauert in der Regel nur eine Stunde und ein Vertreter ist während des Vorgangs vor Ort. Ausländische Käufer müssen einen offiziellen Übersetzer zur Bestätigung der Registrierung zur Verfügung haben. Der Käufer muss Steuern und Abgaben zahlen, bevor das endgültige Übertragungsdokument unterzeichnet wird. Nachdem alle Parteien den Vertrag unterzeichnet haben, endet der Prozess und der Verkauf ist abgeschlossen. Die Unterzeichnung dieses Dokuments bedeutet, dass das Eigentum nun auf den neuen Käufer übertragen wurde und der Käufer im Grundbuchamt eingetragen wird. Mit Übergabe der Eigentumsurkunde ist der gesamte Preis an den Verkäufer zu zahlen.